Montag, 20. Mai 2013

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wir waren gestern auf der Baustelle und haben versucht die virtuellen Möbel zu stellen. Bettina ist aufgefallen das dort mehrere zerkloppte Verblender herumlagen. Es dauerte auch nicht lange bis sich ein kleiner Junge, ca. 6-8 Jahre alt, in unserem Bau verirrte und sofort damit anfing alle möglichen Gegenstände von A nach B zu verrücken. Darauf angesprochen, das wir dass jetzt nicht so toll finden, reagierte der Junge gar nicht sondern ließ sich überhaupt nicht stören Mit leicht authistischem Verhalten erkundete er weiter alle Gerätschaften. In seinem Gefolge erschien dann der Opa und fand das auch nicht gut, aber auch auf den Opa reagierte der Bengel wie ein Hund der gerade ein Kaninchen erspäht hat, nämlich überhaupt nicht.

Warum schreibe ich das.

Mir fiel sofort unsere Bauherrenhaftpflichtversicherung ein, welche wir bereits nach dem Grundstückskauf abgeschlossen hatten. Die hat nicht mal einen Hunni gekostet und gilt 2 Jahre. Es ist nämlich so das man als Eigentümer für Schäden aufkommt auch wenn man quasi dem Baunternehmen die Pflicht einer Bauaufsicht übertragen hat. Das gilt z.B für Kinder die sich vielleicht an irgeneinem Draht verletzen genauso wie für den nächtlichen Gast der sich bei einer illegalen Matrialbeschaffung den Haxen bricht. Da passt der Gesetzgeber schon genau auf das solche ,, Tätigkeiten " auch anständig abgesichert sind.
Aber auch Tante Trude die beim erklimmen der Leiter unsanft wieder im Erdgeschoss landet ist versichert.

Ich gehe davon aus das die meisten von euch daran gedacht haben.

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